Landhotel & Apartments Ostseetraum 
Stolteraer Weg 34a
18119 Warnemünde-Diedrichshagen
☎ 0381 5191848

Willkommen an gesunder

Ostseeluft & maritimer Gemütlichkeit!


IMPRESSUM

Impressum

Landhotel Ostseetraum

Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Stolteraer Weg 34a

18119 Diedrichshagen

Telefon: 0381 5191848

E-Mail: info@ostseetraum.de


vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Apitz


Handelsregister 6320

Amtsgericht Rostock


Umsatzsteuer-ID: DE 174121996

AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingung für den Hotelaufnahmevertrag
im Landhotel Ostseetraum & Landhaus Bräsig in Warnemünde-Diedrichshagen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmereinheiten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmereinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, sowie der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Andere Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss,- Partner; Verjährung, Gutscheine

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des (auch mündlichen) Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. 
4. Für den Erwerb von Gutscheinen gelten folgende Bedingungen: Die Nutzung der Gutscheine unterliegt deutschem Recht und hat damit eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ( nach § 195 BGB). Der Gutschein ist nur einmal und nach Verfügbarkeit einlösbar und kann nicht bar ausbezahlt werden.

III. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnungen, Haustiere

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmereinheiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die richtige Personenzahl (inkl. aller Kinder) zu melden und die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer und Personen, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bin 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle der Zahlung über den Zahlungsweg ( Rechnung) erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass die Rechnung auch elektronisch zugestellt wird. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungs-verzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtkräftigen Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Haustiere sind nur in bestimmten Einheiten auf Anfrage gegen eine Gebühr gestattet. Sollten Gäste mit Haustier anreisen ohne einer Bestätigung durch das Hotel, ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit dem Gast mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Zimmereinheit und kein Anspruch auf Schadensersatz.

IV. Rücktritt des Gastes (i. e. Abbestellung Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich ausgeübt wurde.
3. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. 

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 


2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des   
    Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z B. in der Person des Gastes, des Zwecks oder der Personenanzahl gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- Zimmer nicht im angemessenen Zustand (Verschmutzung der Wände,Teppiche, unsachgemäße Behandlung des Mobilars)  
    bewohnt werden
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung,- Übergabe und -rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmereinheiten.
2. Gebuchte Zimmereinheiten stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat kein    
 Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Nach 15 Uhr ist das Hotel berechtigt das Zimmer frei zu räumen.

VII. Gewährleistung und Haftung

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3000.00 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehend Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 11 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
6. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben. 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rostock.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Rostock, Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Rostock.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder richtig sin oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Rostock, Januar 2016
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